Das Tagebuch

8.1.25
Sachen gibt’s
Eine Berliner Muslima klagt vor Gericht, beim Autofahren ein Niqab tragen zu dürfen. Das geltende Verbot würde gegen die Religi­ons­freiheit verstoßen!
Ach was! Echt? Für mich meint Reli­gionsfreiheit immer noch in 1. Linie 'frei von Religion'. Sonst gar nix. Aber was soll's. Man darf auf jeden Fall ge­spannt sein, wie und wohin die Richterin am Mittwoch argumentieren wird. Vielleicht wird sie auch kurzen Prozess machen und sagen:
„Hörense mal, junge Frau! Ich weiß genau, welches Happening Sie hier veranstalten wollen, aber mit Religion hat Ihre Nummer da nix zu tun. Wegen mir könnense in der Sahara rumgurken, wie Sie wollen. Is mir egal. Ich hab mir übrigens für Sie noch mal den ganzen Koran durchgeackert. Aber unsere Straßenverkehrsordnung ist mir in eu­rem dicken Wüsten­wälzer nirgendwo begegnet; geschweigedenn mit eurem Herrn Allah irgendwo erkennbar kollidiert."
Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die Richterin irgendwas Ande­res sagen wird.
Mir persönlich ist es nur relativ schleierhaft, wie jemand mit einem solchen Hohlkopf überhaupt eine Führerscheinprüfung schafft.
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