Auf der Homepage des Innenministeriums hatte Horst Seehofer ein Interview über die AfD veröffentlicht und darin die Arschlöcher für Deutschland als „staatszersetzend“ bezeichnet. Dagegen klagten die Arschlöcher vor dem Verfassungsgericht – und bekamen nun recht. Jedoch nicht, weil sie wohl nicht oder nur vielleicht oder wie auch immer irgendwie staatszersetzend seien (Abgesehen davon: Wie sollte denn eine Staatszersetzung durch die Arschlöcher und Hampelmänner für Deutschland überhaupt vor sich gehen?), sondern weil so eine Meinungsäußerung wegen der Neutralitätspflicht eines Ministers nichts auf der offiziellen Homepage des Ministeriums zu suchen hat.
Und so stolzierten die siegreichen Arschlöcher feixend aus dem Gerichtssaal, nicht ohne draußen ihr großes Geschäft zu machen:
„Wir sind froh und glücklich, es ist übrigens ein Beweis für einen funktionierenden Rechtsstaat, ein sehr guter Tag für die Alternative für Deutschland, ein sehr guter Tag vor allem aber für die Demokratie in Deutschland."
So der Chef der Arschlöcher Jörg Meuthen.
Und wieder einmal erhebt sich die bange Frage: Wie dämlich darf man als Innenminister eigentlich … Aber mittlerweile dürfte das ja auch wohl keine ernsthafte Frage mehr sein. Oder?